Außenwirtschaftsbestimmungen

Außenwirtschaftsbestimmungen
die im EU-Recht und deutschen  Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in der Außenwirtschaftsverordnung enthaltenen Vorschriften über den Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstigen Wirtschaftsverkehr mit  fremden Wirtschaftsgebieten sowie den Verkehr mit Auslandswerten und Gold zwischen  Gebietsansässigen. In Ergänzung hierzu erfolgen Bekanntmachungen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) sowie der Deutschen Bundesbank, die bei der Durchführung von Geschäften im  Außenwirtschaftsverkehr ebenfalls zu beachten sind. Kontrolliert wird der Außenwirtschaftsverkehr mit strategisch wichtigen Gütern, vor allem Waffen, Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (sog. Dual-Use-Güter). Güter mit doppeltem Verwendungszweck sind Waren, Software und Technologie, die für zivile und militärische Zwecke verwendet werden können.

Lexikon der Economics. 2013.

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