- Außenwirtschaftsbestimmungen
- die im EU-Recht und deutschen ⇡ Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in der Außenwirtschaftsverordnung enthaltenen Vorschriften über den Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstigen Wirtschaftsverkehr mit ⇡ fremden Wirtschaftsgebieten sowie den Verkehr mit Auslandswerten und Gold zwischen ⇡ Gebietsansässigen. In Ergänzung hierzu erfolgen Bekanntmachungen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) sowie der Deutschen Bundesbank, die bei der Durchführung von Geschäften im ⇡ Außenwirtschaftsverkehr ebenfalls zu beachten sind. Kontrolliert wird der Außenwirtschaftsverkehr mit strategisch wichtigen Gütern, vor allem Waffen, Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (sog. Dual-Use-Güter). Güter mit doppeltem Verwendungszweck sind Waren, Software und Technologie, die für zivile und militärische Zwecke verwendet werden können.
Lexikon der Economics. 2013.